Forensische Kliniken sind ungeeignet für die Bewachung von Personen nach dem Therapieunterbringungsgesetz Ansbach/Erlangen. Die Unterbringung von Personen nach dem Therapieunterbringungsgesetz in den forensischen Kliniken würde erhebliche Belastungen für die Patienten mit sich bringen. Darauf wies Bezirkstagspräsident Richard Bartsch als Verwaltungsratsvorsitzender der Bezirkskliniken Mittelfranken in einem Brief an die mittelfränkischen Landtagsabgeordneten hin. Im Einzelnen schrieb er:
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,
am 01.01.2011 ist das Therapieunterbringungsgesetz in Kraft getreten.
Sollte das am 01.01.2011 in Kraft getretene „Therapieunterbringungsgesetz“ auf Landesebene in der jetzigen geplanten Form umgesetzt werden, wäre in Zukunft eine erhöhte Gefährdung von Mitarbeitern und Patienten der Forensischen Kliniken am Bezirksklinikum Ansbach und am Klinikum am Europakanal Erlangen auszugehen.
Nach jetziger Gesetzesvorlage ist geplant, dass die Betroffenen des Therapieunterbringungsgesetzes zuerst im BKH Straubing untergebracht werden und zu einem späteren Zeitpunkt auf die Maßregelvollzugskliniken der Bezirke verteilt werden.
Zu den Betroffenen des Therapieunterbringungsgesetzes ist festzustellen, dass es sich um eine hochgefährliche Gruppe von Sexual- und Gewaltstraftätern handelt. Die Betroffenen haben mindestens nach Verbüßung ihrer Strafhaft eine 10-jährige Zeit der Sicherungsverwahrung hinter sich gebracht.
In dieser Zeit haben die Betroffenen die Möglichkeit gehabt, entweder durch Umwandlung der Maßregel in den psychiatrischen Maßregelvollzug zu kommen oder an sozialtherapeutischen Programmen teilzunehmen.
Die Betroffenen sind im Laufe ihrer Unterbringung zumindest zum Antritt der Unterbringung nach 5 Jahren sowie nach 10 Jahren von externen psychiatrischen Experten begutachtet worden. Von den Gutachtern wurde in jedem Falle die weitere Gefährlichkeit für die Allgemeinheit festgestellt. Teilweise wurden die Betroffenen zu Therapieversuchen in den psychiatrischen Maßregelvollzug überführt um zu versuchen, eine Resozialisierung zu ermöglichen. Diese Versuche mussten jedoch abgebrochen werden, so dass sie sich wieder in Sicherungsverwahrung befinden.
Der Großteil der Betroffenen hat jedoch bis zum jetzigen Zeitpunkt jede Form von Therapie abgelehnt.
Sollte diese hochgefährliche Gruppe von Betroffenen mit Patienten des regulären allgemeinen Maßregelvollzugs vermischt werden, so ist zu befürchten, dass die Betroffenen Mitpatienten manipulieren sowie Lücken im Rahmen des Unterbringungsgesetzes suchen (im psychiatrischen Maßregelvollzug können z.B. keine Disziplinarmaßnahmen verhängt werden) und somit den Stationsbetrieb und Ordnung und Sicherheit der Klinik gefährden. Es wären Übergriffe auf Mitarbeiter und das Erliegen der Therapie zu befürchten.
Deshalb plädieren wir dafür, dass die Betroffenen des Therapieunterbringungsgesetzes getrennt von Patienten des psychiatrischen Maßregelvollzugs behandelt werden. Dies ist jedoch aus bautechnischen und organisatorischen Gründen im Bezirksklinikum Ansbach und am Klinikum am Europakanal nicht möglich.
Sollten die Betroffenen des Therapieunterbringungsgesetzes trotzdem in nächster Zeit in das Bezirksklinikum Ansbach oder das Klinikum am Europakanal verlegt werden, so hätte dies auch einen großen Einfluss auf die Öffentlichkeitswirkung des forensischen Maßregelvollzugs. Die Betroffenen, die in anderen Bundesländern teilweise vor Inkrafttreten des Therapieunterbringungsgesetzes 24 Stunden polizeilich überwacht werden mussten und als hochgefährlich gelten, hätten einen stark negativen öffentlichkeitswirksamen Einfluss auf die Bevölkerung. Es wäre von einer Zunahme von teilweise berechtigter Angst in der Bevölkerung gegenüber dem psychiatrischen Maßregelvollzug auszugehen. Wie in den Medien bekannt, gab es nach Freilassung einiger Betroffenen in anderen Bundesländern Demonstrationen und Initiativen gegen die Betroffenen, sobald bekannt wurde, wo sie sich aufhielten.
Aus diesem Grunde plädieren wir dafür, dass die Betroffenen nach dem anfänglichen Aufenthalt im BKH Straubing, das über keine Lockerungsmöglichkeiten verfügt, in eine noch zu schaffende Einrichtung für Betroffene des Therapieunterbringungsgesetzes verlegt werden. Als Beispiel könnte die Lösung anderer Bundesländer dienen.
Zusammenfassend ist davon auszugehen, dass Betroffene des Therapieunterbringungsgesetzes im Bezirksklinikum Ansbach und am Klinikum am Europakanal
- aus organisatorischen und räumlichen Gründen nicht behandelt werden können,
- es zu einer erhöhten Gefahr für Mitpatienten, Mitarbeitern und auch der Bevölkerung kommen würde,
- bei der Bevölkerung Initiativen und Proteste gegen die Unterbringung der Betroffenen stattfinden würden,
- die Reputation des psychiatrischen Maßregelvollzuges, welches sich in den letzten Jahren gebessert hat, zunichte gemacht würde.
Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie um Unterstützung unserer Anliegen.
